„Die Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden und Landkreise sind das Kernstück der Leistungen im kommunalen Finanzausgleich. Durch sie werden die Steuer- und Umlageeinnahmen aufgabengerecht ergänzt und gewisse Sonderbelastungen, wie etwa die Sozialhilfebelastung, berücksichtigt“, so Klein.
Die Höhe der insgesamt zur Verteilung stehenden Gelder hängt von der Höhe der Steuereinnahmen des Freistaats Bayern ab. Aus der Schlüsselmasse fließen 64 Prozent an die Gemeinden und 36 Prozent an die Landkreise. Der kommunale Finanzausgleich (FAG) dient dazu, die Kommunen in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben angemessen zu erfüllen und eine den Aufgaben angemessene Finanzverteilung unter den kommunalen Ebenen und den einzelnen Kommunen sicherstellen. Die Mittel aus dem FAG machen ca. 30% der Gesamteinnahmen der Kommunen aus. Die Kommunen verfügen darüber hinaus über eigene Finanzquellen wie zum Beispiel Gewerbesteuer und Grundsteuer. Die Schlüsselzuweisungen betragen 2010 rd. 2,5 Mrd. Euro (2009: 2,5802 Mrd. Euro.) Auf die Gemeinden entfallen 1.605,7 Mio. Euro und auf die Landkreise 903,7 Mio. Euro. Der aufkommensbedingte Rückgang der Schlüsselzuweisungen ist durch die Anhebung des Kommunalanteils am allgemeinen Steuerverbund von 11,94 % auf 12,00 % und durch zusätzliche Haushaltsmittel des Freistaates abgemildert worden. Durch die Anhebung des Verbundsatzes profitieren die Kommunen in einem größeren Umfang von den Steuereinnahmen des Landes und erfahren eine dauerhafte Stärkung der allgemeinen, frei verfügbaren Deckungsmittel.
„Die Schlüsselzuweisungen 2010 wurden auf Grundlage des Entwurfs des Doppelhaushaushalts 2009/2010 und des Finanzausgleichsänderungsgesetzes 2010 berechnet und stehen noch unter Vorbehalt. Endgültig werden sie erst, wenn der Bayerische Landtag den Nachtragshaushalt 2010 und das Finanzausgleichsänderungsgesetz 2010 beschlossen hat. Die Schlüsselzuweisungen für das 1. Vierteljahr 2010 werden Mitte März 2010 ausgezahlt“, so der Haushaltsexperte.
Insgesamt gesehen haben sich die Steuereinnahmen der Kommunen in Bayern im zurückliegenden Zehnjahreszeitraum im Vergleich zum Freistaat überproportional entwickelt, die Zunahme betrug rd. 4 Mrd. Euro. Demgegenüber stehen jedoch Zunahmen der Sozialausgaben aufgrund von Bundesgesetzen, wie zum Beispiel durch Hartz IV.
„Durch die Berücksichtigung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes, das heute im Bundesrat verabschiedet worden ist, entlastet der Bund Familien und Mittelstand. Diese Gruppen stehen im zentralen Interesse der Kommunen, deren Spitze auch immer eine entsprechende Entlastung fordert. Dieses Gesetz kann aber nur ein erster Schritt hin zu einer Politik sein, die unseren Bürgerinnen und Bürgern endlich wieder mehr Freiräume verschafft, positive Leistungsanreize setzt und die Investitionsdynamik stärkt“, so Klein abschließend.