Karsten Klein
Aschaffenburg, 8. Januar 2010

FDP Fraktion beantragt Vertagung der „Kommunalstatistik“

In einem Schreiben an Oberbürgermeister Klaus Herzog beantragt die FDP Stadtratsfraktion die Vertagung des Tagesordnungspunktes „Kommunalstatistik“ der Stadtratssitzung am kommenden Montag. Hier finden Sie das Schreiben mit der Begründung:

 
„Bei der Verabschiedung der „Satzung über die Kommunalstatistik“ geht es gemäß § 1 nicht nur um die Einrichtung einer Stelle, sondern auch um die Ermächtigung Kommunalstatistiken zu erheben. Dazu werden aber keine präzisen Regelungen getroffen, wie z.B. Zweckbestimmung oder Speicherfristen. Es kann nicht darum gehen eine Flut von Daten zu erheben. Es bleibt unseres Erachtens auch unklar wie die Anonymisierung in der Praxis außerhalb der Stelle sichergestellt wird. Die Regelung zur automatisierten Datenverarbeitung scheint unvollständig. Hinzu kommt, dass eine Definition der statistischen Aufgaben der Stadt Aschaffenburg außerhalb der gesetzlichen Bestimmungen fehlt. Unseres Erachtens müsste dies mit dieser Satzung beschlossen werden. Eine Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten der Stadt Aschaffenburg liegt uns nicht vor. Es bestehen auf unserer Seite zudem Bedenken, ob die Satzung modernen Anforderungen des Datenschutzes und des bayerischen Statistikgesetzes entspricht.
 
Es geht der FDP Stadtratsfraktion nicht darum eine solche Kommunalstatistik grundsätzlich zu verhindern, sondern nachvollziehbare und verlässliche Regeln zu erlassen. Ferner besteht auch kein Misstrauen in die aktuellen Verantwortlichen der Stadtverwaltung. Allerdings handelt es sich hier um ein sensibles Thema, da teilweise  persönliche Daten von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Aschaffenburg einbezogen werden. Hier muss unseres Erachtens noch Klarheit geschaffen werden, insbesondere in den oben angesprochenen Punkten. Hinzu kommt, dass die Beschlussfassung nicht zeitkritisch ist. Erst im November dieses Jahres ist die Stadt Aschaffenburg verpflichtet eine solche Stelle vorzuhalten.
 
Aus diesem Grund beantragen wir die Verschiebung der Beschlussfassung.“

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