Dem soll der Leitantrag der Liberalen Rechnung tragen. So möchte die FDP den Hochschulen die Erhebung von Studiengebühren ermöglichen. Die Gelder sollen dabei vollständig bei den Hochschulen verbleiben und ausschließlich für die Lehre verwendet werden. So würde der Wettbewerb zwischen den Hochschulen gefördert und damit auch deren Qualität gesteigert.
Grundlegend für die Einführung sei dabei aber auch das Finanzierungsmodell. Karsten Klein, bildungspolitischer Sprecher, dazu: "Studiengebühren dürfen niemanden grundsätzlich vom Studium abhalten. Eine soziale Auswahl wäre fatal." Darum soll nach Meinung der FDP die Möglichkeit bestehen, die Gebühren erst nach dem Studium zu entrichten. "Stipendienprogramme sind natürlich hilfreich und wünschenswert, können das Problem aber nicht alleine lösen.", so Mitantragsteller Klein.
In Studiengebühren sehen die unterfränkischen Liberalen aber nur einen Aspekt zur Stärkung der Bildung. Klein: "Studiengebühren dürfen auch nicht dazu führen, daß sich der Freistaat weiter aus seiner Verantwortung für die Bildung hinaus stiehlt. So ist die staatliche Finanzierung im bisherigen Umfang zu erhalten und als Mindestleistung festzuschreiben." Die öffentliche Hand sei für die folgenden Jahre vielmehr noch zu einer Steigerung der Bildungsausgaben zu verpflichten. Klein weiter: "Ein Land wie Deutschland, für das Wissen von zentraler Rolle ist, muß bei der Finanzierung einen Spitzenplatz einnehmen."
Sorgen macht sich die unterfränkische FDP auch über die Finanzierung und Verwaltung der Kindertagesstätten. Die derzeit von der Staatsregierung geplante Form des BayKiTaG (Bayerisches Gesetz für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege) verursache einen erheblichen Verwaltungsaufwand und würde kleinere Einrichtungen benachteiligen. Die Wahlfreiheit für eine Betreuungseinrichtung würde eingeschränkt. Daher fordern die Liberalen die Regierung auf, den aktuellen Gesetzesentwurf umfassend zu überarbeiten.