4. August 2016

Zimmermann zur Ausweisung von Windkraftgebieten

Die Planungsregion 1 in Unterfranken hatte den Bezirkstag Unterfranken gebeten, dort Windkraftstandorte auszuweisen. Vorranggebiete für Windkraft im bayerischen Odenwald und im Spessart sollten ermöglicht werden. Beide Mittelgebirge sind Naturparks und herrliche Waldgebiete. Der Spessart entfiel durch die vielfältig vorhandenen Naturschutzkriterien. Der Naturpark Bayerischer Odenwald wurde von der Regierung Unterfranken näher auf die Tauglichkeit für Vorranggebiete untersucht. Durch die erste Auslegung sind die bisherig über 2000 ha auf jetzt ca 1700 ha für Windkraft geschrumpft.

Regierungspräsident Beinhofer wies darauf hin, dass mit der Auslegung kein Baurecht verknüpft sei, sondern nur eine Ermöglichung.

Bezirksrätin Adelheid Zimmermann hat sich gegen die weitere Auslegung ausgesprochen. Zum einen eröffne allein die Ermöglichung eines Vorranggebietes, dass dort gebaut werde, wo der Bürger empfindlich gestört werde, nämlich am eigenen Wohnzimmerfenster. Es werden mit Fotomontagen in der Visualisierung von künftig 230 m hohen Windkraftanlagen gearbeitet, die weder typisch für die entsprechende Gemeinde seien noch in der Standortkartierung stimmig. Außerdem sei die Begründung für die Ausweisung der Vorranggebiete fehlerhaft. Es gebe in der Vorlage keinen Nachweis dafür, dass der Naturhaushalt nicht verändert werden würde. Immer wieder wird von der Regierung auf Eingaben argumentiert, dass man nichts sagen könne, weil man die künftigen genauen Standorte für Windkraftanlagen nicht kenne. Das ist zwar richtig. Aber deshalb kann man gerade im sehr trockenen östlichen Odenwald auch nicht sagen, dass der Wasserhaushalt nicht tangiert sei. Im ganzen untersuchten Gebiet gibt es genau 2 Grundwassermeßsstellen, und die liegen am Main. Die 10-H-Regelung kann durch die Bebauungsplanung der betroffenen Kommunen  genutzt werden. Gemeinden, die jedoch von Vorranggebieten auf fremden kommunalem Grund betroffen seien, hätten diese Planungsrechte zwangläufig nicht, seien rechtlos gestellt.  Alle Eingaben zur geringen Windhöffigkeit wurden von den Gutachtern als nicht relevant oder nicht bekannt eingestuft. Der bayerische Windatlas entfaltet seine Rechtswirksamkeit. Die Kommunen Miltenberg und Rüdenau haben der Zonierung ebensowenig zugestimmt, wie die Gemeinde Eichenbühl, in der bereits 12 Windräder stehen. Zimmermann wies in der Sitzung des Bezirkstages darauf hin, dass Ende 2015 in der Bundesrepublik bereits 42 GW Leistung an Windkraft installiert seien. Das sei soviel wie alle ehemaligen Atomkraftwerke zusammen an Leistung erbracht hätten. Nachdem bisher keine Speichertechnologie verfügbar sei, dienen neue WKAs in  windarmen Gebieten wie dem Odenwald der Ernte von Fördergeldern, nicht der Energieernte.


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