Die FDP hat am 8. April 2020 im Aschaffenburger Stadtrat eine Absenkung des für Aschaffenburg gültigen Steuersatzes (Hebesatzes) der Grundsteuer (B) auf 200 v.H. beantragt. Diese Absenkung soll auf das Jahr 2020 begrenzt bleiben. Hierzu soll eine Nachtragshaushaltssatzung erlassen werden.
FDP-Stadtrat Karsten Klein begründet den Antrag damit, dass in der Corona-Krise unter anderem Mieter und Einzelhändler entlastet werden müssten: „Es muss verhindert werden, dass Bürger und Betriebe der Stadt durch die Krise ins wirtschaftliche Aus geraten. Das können wir nicht nur Bund und Land überlassen.“
Karsten Klein appelliert gleichzeitig an alle, die von einer Absenkung profitieren, aber nicht von negativen Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind, den Entlastungsbetrag an die Stadt Aschaffenburg zu spenden. Damit könne anderen Bedürftigen geholfen werden.
In Deutschland wird die Grundsteuer ermittelt, indem der Einheitswert eines Grundstücks mit der Grundsteuermesszahl und mit dem von der Gemeinde festgesetzten Hebesatz multipliziert wird. Der Hebesatz wird auch in Aschaffenburg durch Beschluss des Stadtrates festgelegt. Karsten Klein: „Hier kann die Stadt selbst tätig werden und zur Entlastung der Bevölkerung in der Krise beitragen.“