Mit breit aufgestellten Testangeboten, wie dem Aschaffenburger Testbus und individuellen Hygienekonzepten haben wir intelligentere Instrumente im Kampf gegen die Pandemie. Diese müssen wir nutzen und nicht den Bürgerinnen und Bürgern den Abendspaziergang verbieten.
Die in der Bundesnotbremse enthaltenen automatischen und pauschalen Ausgangssperren hält Klein für nicht mit unserer Verfassung vereinbar. Sie stelle einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger dar.“ Für Klein sind Ausgangssperren kein wirksames Instrument der Pandemiebekämpfung.
Neben den nächtlichen Ausgangssperren ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 richtet sich die Verfassungsbeschwerde noch gegen zwei weitere Punkte des geänderten Bevölkerungsschutzgesetzes. So zweifelt die FDP daran, dass Einschränkungen für Geimpfte noch rechtmäßig sind und dass das Gesetz formell richtig verabschiedet wurde.
Wichtig ist, dass unsere Aschaffenburger Gastronomen, Hoteliers, Einzelhändler und Kulturschaffenden nicht unverhältnismäßig in ihrer Berufsfreiheit eingeschränkt werden. Wenn Geimpfte bei der Verbreitung von COVID-19 keine wesentliche Rolle spielen (RKI), darf weder die Berufsfreiheit noch die Bewegungsfreiheit dieser Bevölkerungsgruppe weiter unverhältnismäßig eingeschränkt werden. Es ist gut, dass jetzt auch endlich die Bundes- und Landesregierung einlenkt.
Aschaffenburg, 3. Mai 2021