Seit 2020 hat die Stadt ihr Personal um knapp 80 Stellen erhöht. Trotz 76 unbesetzter Stellen ist eine Neuschaffung von 27,9 Stellen geplant. Die liberale Stadtratsgruppe fordert ein Stellenmoratorium für 2023, damit keine neuen Stellen geschaffen werden. Ausnahme sollen Stellen sein, die von Dritten finanziert werden.
Zusätzlich fordert Klein die Streichung der Solarthermie- und PV-Förderprogramme: „Die Stadt kann es sich in der aktuellen Situation nicht erlauben, Förderprogramme zu finanzieren, die von staatlichen Ebenen gedeckt werden können.“. Außerdem soll geprüft werden, welche weiteren städtischen Aktivitäten bereits von staatlicher Ebenen gefördert werden.
Die Gymnasien der Stadt Aschaffenburg werden von vielen Schülern des Landkreises Aschaffenburg besucht. Um diese gerecht finanzieren zu können, fordert die FDP den Oberbürgermeister dazu auf, Gespräche mit dem Landkreis zu führen. Ziel soll ein gemeinsamer Zweckverband für eines der Gymnasien sein. Ähnlich sieht es beim Klinikum aus, das von vielen Patienten anderer Kommunen genutzt wird. Die Defizitaufteilung soll, laut den Liberalen, künftig anhand der Patientenzahlen erfolgen. Hier soll ebenfalls der Landkreis Miltenberg mit einbezogen werden.
„Investitionen in den Klimaschutz sollen attraktiv für Anleger werden“, sagt Stadtrat Thomas Klein. Die Freien Demokraten fordern die Stadt dazu auf, gemeinsam mit anderen Kommunen und dem Städtetag grüne Anleihen auf den Markt zu bringen.
Um die nötigen Mittel für Investitionen – gerade im Bildungsbereich – aufzubringen, beantragt die FDP, dass sich die Stadtverwaltung für die verschiedenen Projekte um Gelder Dritter bemüht, z.B. über Namensrecht beim Schönbuschstadion. Die Hochschulen geben dafür ein gutes Beispiel.
In der Haushaltspolitik soll ein Wechsel der Kameralistik zur Doppischen Buchführung stattfinden, die Einnahmen und Ausgaben klar gegenüberstellt. Außerdem sollen Controlling-Instrumente den Mehrwert von Investitionen in vergleichbare Größen ermöglichen.
Der Grundsteuersatz im Haushaltsjahr, in dem die durch die Grundsteuerreform geänderte Neubewertung greift, soll angepasst werden, dass die heutigen Einnahmen erreicht werden.