Neben dem ökonomischen Thema der Staatsverschuldung und der Entwicklung der Schuldenstandquote sind es vor allem staatliche Subventionszahlungen, welche in regelmäßigen zeitlichen Abständen Einzug in den öffentlichen Diskurs finden. Dies ist angesichts des aufsteigenden Subventionsvolumens nicht verwunderlich. Blickt man lediglich auf die relative Änderung des Volumens von Finanzhilfen und Steuervergünstigungen des Bundes zwischen den Jahren 2021 und 2024, so beträgt diese eine Zunahme 77,04 Prozent.
Ein zuletzt medial relevanter Fall einer äußerst kontroversen Subventionierung kam im Juni des letzten Jahres (2023) auf: Der Bau einer Intel-Chipfabrik in Sachsen wurde durch monetäre Zuschüsse des deutschen Staates i. H. v. 9,9 Milliarden Euro bezuschusst. Subventionierungen sind zurecht aus ökonomischer Perspektive als kontrovers zu betrachten. Schließlich handelt es sich hierbei – anders als beispielsweise im Falle von öffentlichen Investitionen – um staatlich einseitige Übertragungen von Geldleistungen, welche ohne unmittelbar erbrachte wirtschaftliche Gegenleistung ausgeschüttet werden. Alternativ können auch geldwerte Vorteile, etwa Steuervergünstigungen, Preisnachlässe durch Käufe des Staates oder gar Bürgschaften anfallen.
Die FDP Unterfranken betrachtet die jüngsten Entwicklungen der Subventionszahlungen und deren Höhe des Bundes unter großen Bedenken in Bezug auf die langfristigen ökonomischen Folgeeffekte. Nicht zuletzt aufgrund des Preisschocks, welcher sich in den signifikant gestiegenen Preisen von Energie, die einen maßgeblichen Betriebsstoff in der Wertschöpfungskette nahezu aller Güter darstellt, und der daraufhin gestiegenen Inflationsrate abgezeichnet hat, kam es zu diesem bedeutenden Anstieg der Finanzhilfen des Bundes. Trotzdem erkennen wir an, dass gewisse ökonomische Situationen existieren, welche den Einsatz von Subventionierungen als legitimes wirtschaftspolitisches Instrument bestätigen. Es ist also notwendig, Subventionspolitik aus einer differenzierten Perspektive heraus zu betreiben bzw. zu bewerten und diese stets einer Folgeabschätzung zu unterziehen.
1. Der liberale Blick auf Subventionierungen
Wir als liberale Kraft vertrauen zunächst einmal auf den freien Preismechanismus innerhalb der (sozialen) Marktwirtschaft als Wirtschaftsordnung, welcher sich aus Angebot und Nachfrage dynamisch ergibt. Subventionierungen stellen eine direkte Intervention des Staates in das marktwirtschaftliche Geschehen dar, die einige negative Folgeeffekte hervorbringen können. Allerdings ist in einigen wenigen Situationen aus Sicht der Ökonomie eine Subventionierung sinnvoll, beispielsweise dann, wenn externe Effekte oder eine ineffiziente Allokation von Ressourcen auf dem Markt zu korrigieren sind.
Der Subventionsbegriff in §12 StabG (Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft) konzentriert sich hauptsächlich auf Finanzhilfen und Steuervergünstigungen, welche jeweils durch den Bund als direkte bzw. indirekte Förderungen gewährt werden. Eine abschließende Definition des Subventionsbegriffs ist jedoch in §12 StabG nicht vorhanden. Der politische Diskurs zur Reform bzw. Abbau diverser Subventionsprogramme ist in der Folge hauptsächlich dadurch charakterisiert, dass es bereits Uneinigkeit darüber gibt, welche Eigenschaften genau zu einer Klassifikation einer Subvention darstellen.
Die FDP Unterfranken bewertet diese Uneinigkeit über eine einheitliche Arbeitsdefinition aus ökonomischer Perspektive als sehr mangelhaft und fordern daher:
- Die Bundesregierung auf, eine Vereinheitlichung und Konkretisierung der Subventionsdefinition aus volkswirtschaftlicher Perspektive zu initiieren, die insbesondere auf klare Weise die Merkmale einer staatlichen Subvention (Finanzhilfen und Steuervergünstigungen) definiert. Neben dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) sollten nationale Institutionen, welche sich mit Subventionszahlungen des Bundes auseinandersetzen, wie etwa dem Umweltbundesamt (UBA) oder dem Institut für Weltwirtschaft (IfW), eingebunden werden, um eine einheitliche Definition anzustreben.
- Sofern auf nationaler Ebene eine vereinheitlichte Subventionsdefinition determiniert worden ist, befürworten wir es, dass sich die BRD perspektivisch auch auf der internationalen Ebene für eine Angleichung des Subventionsbegriffs einsetzt. Zusätzlich hierzu sollten auch einheitliche Berechnungsgrundlagen und -methoden ermittelt werden, damit die berechneten Werte über längere Zeit (und über die nationalen Grenzen hinweg) vergleichbar sind und als Grundlage für politische Entscheidungen dienen können.
- Daneben sprechen wir uns für einen digitalen, tagesaktuell geführten „Subventionsmonitor“ aus, im Rahmen dessen alle aktiven Subventions- bzw. Förderprogramme des Bundes – unabhängig des Empfängers – übersichtlich und transparent aufgezeigt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stellt zwar mit der Förderdatenbank eine Übersicht der laufenden Förderungen zur Verfügung, jedoch bietet sie keine vollständige Auflistung all dieser. Schließlich führt sie nur Förderprogramme des Bundes, der Länder sowie der Europäischen Union auf, berücksichtigt aber keine Programme von Kommunen, privaten Stiftungen und anderen privaten Trägern.
- Eine effizientere Förderkulisse des Bundes in Bezug auf Synergien, die durch ein gemeinsames Management der Bundesministerien untereinander wachsen sollen. Auf diese Weise kann es gelingen, dem Ziel eines ausgeglicheneren und sparsameren Haushalts entgegenzukommen. Durch aufeinander abgestimmte, jedoch im monetären Gesamtvolumen geringer zu beziffernde Förderungen kann die Förderkulisse des Bundes in Form von Bündelung, Straffung und Kürzung effizienter gestaltet werden.
2. Disziplin bei der Einhaltung subventionspolitischer Leitlinien durch die Bundesregierung und erweiterte Grundsätze
Die aktuellen subventionspolitischen Leitlinien der Bundesregierung, welche aus dem 29. Subventionsbericht hervorgehen, stellen wichtige theoretische Eckpunkte für die Form der in Deutschland auszuübenden Subventionspolitik dar. Neben einer Kosten-Nutzung – Analyse, um festzustellen, ob eine Subvention das effizienteste Instrument darstellt, einer regelmäßigen Evaluierung in Bezug auf den Grad der Zielerreichung, Wirksamkeit und Transparenz, die damit verbundene Erfolgskontrolle und auch die grundsätzlich degressive Ausgestaltung sowie zeitliche Befristung verausgabter Finanzhilfen sind elementar, um das Subventionsvolumen unter Kontrolle zu halten.
Jedoch erkennen wir anhand der statistischen Kenntnis darüber, dass sich die Finanzhilfen, die für dieses Jahr angesetzt sind, seit 2020 in einem signifikanten Ausmaß gesteigert haben. Zudem wurden in der Vergangenheit einige Subventionierungen getätigt, welche aus ökonomischer Perspektive nicht als effizient zu bewerten sind.
Die subventionspolitischen Leitlinien müssen endlich eingehalten werden!
Schon in der Vergangenheit hat der Bundesrechnungshof die Bundesregierung häufiger ermahnt, da die aus dem Jahr 2015 beschlossenen subventionspolitischen Leitlinien zwar als Kriterien bei jeder Neueinführung oder Änderung von Finanzhilfen bzw. Steuererleichterungen gelten, jedoch in der subventionspolitischen Realität in einigen Fällen missachtet wurden und noch immer werden. Im Rahmen des Berichts über die Prüfung der Einhaltung der Subventionspolitischen Leitlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zu den Einzelplänen 09 und 60 kritisierte der Bundesrechnungshof das Nichtbeachten der Leitlinien in der subventionspolitischen Praxis. Insbesondere den Bericht dieses Bundesministeriums betrachten wir mit Sorge, denn das BMWK ist für 57 Finanzhilfen mit einem Finanzvolumen von 32,4 Milliarden Euro zuständig. Betrachtet man die gesamte Summe aller Finanzhilfen, so beträgt der relative Anteil an den für die Finanzhilfen veranschlagten Haushaltsmitteln 71,7 Prozent.
Für die FDP Unterfranken ist dies ein nicht mehr hinnehmbarer Zustand. Daher appellieren wir besonders an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, gleichermaßen jedoch auch an die verbleibenden Bundesministerien, die Subventionspolitischen Leitlinien in der Ausgestaltung der Subventions- bzw. Förderkulisse einzuhalten. Auf diese Weise wird eine gesteigerte Wahrscheinlichkeit dafür erreicht, notwendige Spielräume des deutschen Bundeshaushalts zu schaffen.
Konkret fordert die FDP Unterfranken daher eine konkrete Verbindlichkeit der Subventionspolitischen Leitlinien für die Bundesregierung und ihre Subventionspolitik. Sie wurden durch das Bundeskabinett zu Beginn des Jahres 2015 beschlossen, stellen also eine Selbstverpflichtung der Bundesregierung dar. Wir sprechen uns aufgrund der Missachtung in Bezug auf die Einhaltung der Leitlinien dafür aus, diese in Form eines entsprechenden Gesetzes zu manifestieren, um deren Geltungsrahmen verbindlich werden zu lassen.
Da die Subventionspolitischen Leitlinien häufig missachtet werden, fällt bei genauer Analyse des 29. Subventionsberichts auf, dass entsprechend den zuvor genannten Leitlinien einige Mängel bestehen, die in Zukunft im Sinne der Transparenz und Abschätzung der Wirtschaftlichkeit zu vermeiden sind. Konkret stellt die FDP Unterfranken gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) die folgenden Forderungen auf:
- Innerhalb der Subventionsberichte sollten die Finanzhilfen, welche laut der Leitlinien voranging als Subvention zu gewähren sind, vollständig aufgelistet werden. Konkret bedeutet dies, dass im Kontext der Finanzhilfen eine vollständige Auflistung dieser zu gewährleisten ist. Während die Unternehmenshilfen zur Überwindung der wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine im Rahmen des 29. Subventionsberichts nicht als Finanzhilfen gewertet wurden, erfolge eine Erfassung solcher Finanzhilfen, für die in diesem Jahr keine Haushaltsmittel vorgesehen sind. Dies führt zu einer erhöhten Intransparenz, weshalb in den zukünftigen Subventionsberichten die vollständige Aufzählung der Finanzhilfen zu leisten ist.
- Gemäß der Subventionspolitischen Leitlinien sind neue Finanzhilfen durch Einsparungen an anderer Stelle zu finanzieren. Innerhalb des Berichts über die Subventionstätigkeit der Bundesregierung wird jedoch nicht dargestellt, durch welche Einsparungen neu aufgelegte Finanzhilfen gegenfinanziert werden. In Anbetracht des stark gestiegenen Haushaltsvolumens für Finanzhilfen und einer angespannten Situation des Bundeshaushalts muss insbesondere dieses Kriterium in Zukunft strikter eingehalten werden, indem auch die entsprechende Dokumentation innerhalb des Berichts durchzuführen ist.
- Die Finanzhilfen müssen konsequent zeitlich befristet werden. Zudem soll angegeben werden, seit wann die jeweilige Subventionierung aktiv ist. Gemäß des 29. Subventionsberichts sind lediglich 109 der insgesamt 138 Finanzhilfen befristet. Häufig werden Finanzhilfen verlängert, ohne jedoch eine zeitliche Begrenzung einzupflegen. Dies führt häufig zu Dauersubventionierungen, die wir als sehr kritisch bewerten. Aufgrund dessen ist eine zwingend einzuhaltende zeitliche Befristung der Subventionen unerlässlich.
Die FDP Unterfranken befürwortet grundsätzlich die Konzeption der subventionspolitischen Leitlinien der Bundesregierung, sprechen uns jedoch für wichtige allgemeine Grundsätze in der subventionspolitischen Praxis aus, welche auf Basis der vergangenen Subventionierungen und deren ökonomischen Bewertungen aufgestellt werden:
- Finanzhilfen, welche an konkrete Unternehmen zum Zwecke der Niederlassung dieser auf Bundesgebiet verausgabt werden, sollen in Zukunft weitestgehend ausgeschlossen werden. Stattdessen muss die Bundesregierung durch adäquate wirtschaftspolitische Maßnahmen sowie eine attraktive Standortpolitik nachhaltig dafür sorgen, dass das Bundesgebiet sowohl durch nationale als auch ausländische Unternehmen als attraktiv wahrgenommen wird.
- Subventionierungen sollten nicht für diejenigen Branchen aufgewendet werden, die als nicht zukunftsorientiert bzw. zukunftsfähig bewertet sind. Dabei lässt sich die Zukunftsfähigkeit durch die regelmäßige Analyse zukunftsrelevanter Trends sowie Trendbranchen einstufen. Während zukunftsfähige Branchen tendenziell aus Gründen einer hohen Nachfrage durch die Konsumenten sowie einen hohen Marktanteil auf dem jeweiligen Markt als sehr profitabel einzuordnen sind, besteht für solche Branchen, die als nicht zukunftsorientiert gelten, eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass deren Existenz mittel- bis langfristig bedroht ist. Wir erachten es daher als nicht sinnvoll, davon betroffene Branchen (bzw. Unternehmen) zu subventionieren, da diese Subventionen lediglich für einen künstlichen Erhalt der betroffenen Unternehmen sorgen. Ökonomisch betrachtet beginnt dadurch der Prozess der „Zombifizierung“ dieser, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der Geschäftsbetrieb als nicht profitabel einzuordnen ist.
- Subventionen sollten in der Zukunft nicht in eine durch politische Interessen ausgewählte Art eines Gutes bzw. eine Technologie fließen, sodass der natürliche Mechanismus des freien Marktes, welcher durch eine effiziente Allokation der Ressourcen gekennzeichnet ist, verzerrt oder gar gestört ist. Nicht die Politik sollte darüber entscheiden, welches Gut durch die Konsumenten am meisten nachgefragt wird, sondern der Mechanismus des freien Marktes, der sich aus Angebot und Nachfrage zusammensetzt. Eine Förderung des Staates führt – wie anhand des Beispiels der Subventionierung auf elektrisch betriebene Fahrzeuge zu erkennen ist – nach deren Rücknahme in der Regel zu einem Nachfragerückgang, da eine politische Förderung in der Regel die Ressourcenallokation und damit die Effizienz des Marktes behindert.
- Sofern eine Subventionierung sich als ökonomisch sinnvoll erweist, soll anhand der Zielformulierung sichergestellt sein, dass diese möglichst zielführend ausgestaltet ist, um eine möglichst hohe Wirksamkeit zu erreichen. Wenn Subventionen als wirtschaftspolitische Maßnahme ausgewählt werden, dann muss gesichert sein, dass diese wirksam ausgestaltet werden. Dies gilt sowohl für Finanzhilfen als auch Steuervergünstigungen, wenn sie nicht zielgerichtet genug eingesetzt werden.
- Neben einer regelmäßigen Evaluierung der Subventionsmaßnahmen soll in Zukunft durch eine ex-ante-Analyse untersucht werden, inwiefern negative Folgewirkungen durch eine Subventionierung zu erwarten sind, etwa Allokationsverzerrungen oder Mitnahmeeffekte. Eine ex-ante-Evaluierung ist eine Analysemethode, die auf die Erklärung zukünftiger volkswirtschaftlicher Zusammenhänge m. H. von Planungs- und Erwartungsgrößen abzielt. Aus diesem Grund erachten wir diese Methode als geeignet, um abschätzen zu können, inwiefern unerwünschte ökonomische Folgeeffekte durch die Subventionierung heraus entstehen. Für uns bleibt eines klar: Subventionen müssen wirtschaftspolitisch das Ultima Ratio sein.
- Subventionen bzw. Förderungen des Bundes sollten in Zukunft auch auf die Nachhaltigkeit sowie Klima- und Umweltverträglichkeit geprüft werden. Aktuell existieren zahlreiche umwelt- und klimaschädigende Subventionierungen, welche diametral zu dem Ziel der Reduktion der Kohlenstoffdioxid-Emissionen stehen. Während also einerseits kostenintensive Maßnahmen zur umfassenden Dekarbonisierung der Volkswirtschaft umgesetzt werden, finden auf der anderen Seite staatliche Subventionierungen statt, die der angestrebten Dekarbonisierung widersprechen. Aus diesem Grund soll in Zukunft ein verstärkter Fokus daraufgelegt werden, Subventionen umwelt- und klimaverträglicher auszugestalten. Dies kann erfolgen, indem beispielsweise die Subventionsgelder für umweltfreundlichere Produktionsfaktoren verausgabt werden.
- Sofern eine Subventionierung durch ein Bundesministerium angestrebt wird, muss in Zukunft eine schriftliche Kosten-Nutzen-Analyse erfolgen, in der begründet wird, weshalb sich die Subventionsmaßnahme unter Abwägung anderer Instrumente als die effizienteste Maßnahme erweist. Dies soll insbesondere für eine erhöhte Transparenz der Subventionspolitik sorgen. Darüber hinaus stellt der Kosten-Nutzen-Aspekt bereits eine subventionspolitische Leitlinie dar, der durch eine schriftliche Ausführung eine höhere Wichtigkeit beigemessen wird. Die schriftliche Bewertung soll außerdem den Bürgern zur Verfügung gestellt werden.
- Die Einführung einer Subventionierung muss grundsätzlich aus den Perspektiven möglichst aller betroffenen Interessensgruppen erfolgen, um die unterschiedlichen Effekte berücksichtigen zu können, die durch die Subventionsmaßnahme ausgelöst werden.
3. Ökonomisch sinnvolle Subventionen
Zwar erachten wir Subventionierungen in einigen Fällen als sehr kritisch, jedoch existieren auch Situationen, in denen eine staatliche Subvention Sinn ergibt. Das Ziel einer maßvollen, adäquaten Subventionspolitik muss es sein, sich auf ökonomisch effiziente und sinnvolle Subventionen zu konzentrieren und staatliche Förderungen darüber hinaus weitestgehend zu vermeiden.
Die FDP Unterfranken bewerten Subventionen für die folgenden Szenarien als ein potenziell legitimes ökonomisches Mittel und appellieren, dieses wirtschaftspolitische Instrument möglichst nur in solchen Fällen in Betracht zu ziehen:
- Im Falle der Korrektur von Marktversagen. Im Falle eines Marktversagens ist der freie Markt ineffizient und gewährleistet keine optimale Allokation der verfügbaren Ressourcen. Die Ursachen für diese Entwicklung kann etwa durch externe Effekte, die Bereitstellung öffentlicher Güter oder auch im Falle natürlicher Monopole sinnvoll sein, wenn für privatwirtschaftliche Unternehmen keine Anreize bestehen, öffentliche Güter anzubieten.
- Als Beitrag zur öffentlichen Daseinsvorsorge sowie zur nationalen Sicherheit. Subventionen sind dann sinnvoll, wenn sie nicht nur lediglich einem bestimmten Akteur zugutekommen, sondern der öffentlichen Daseinsvorsorge, da hiervon in der Regel die breite Gesellschaft profitiert. Sie können also dazu verwendet werden, die Bereitstellung grundlegender Güter und Dienstleistungen wie Gesundheit, Bildung, Wasser- und Energieversorgung zu sichern.
- Zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung. Im Rahmen einer akuten wirtschaftlichen Rezession ist es sinnvoll, etwa Konjunkturpakete, Nachfragestimulierung oder auch Investitionsanreize als Maßnahmen zu ergreifen, um die wirtschaftliche Entwicklung möglichst auszugleichen und in einen Aufschwung zu überführen. Um also für einen wirtschaftlichen Aufschwung zu sorgen, ist es hilfreich, auf Subventionen bzw. Förderungen durch den Staat zurückzugreifen. Jedoch ist hierbei zu beachten, dass dieses Vorgehen lediglich auf eine wirtschaftliche Rezession begrenzt werden muss. Es darf nicht zu normalem Verhalten des Staates werden, nachfrageorientierte Wirtschaftspolitik zu betreiben.
4. Langfristigkeit bringt Attraktivität – Standortpolitik und gezielte Strukturpolitik
Angebotsorientierte Wirtschaftspolitik sowie Standortpolitik sind ein zentraler Baustein für eine wettbewerbsfähige Industrie, welche für Wirtschaftswachstum, Wohlstand sowie Arbeitsplätze sorgt. Letztendlich ist eine nachhaltige Standortpolitik deshalb für Deutschland unverzichtbar, weil durch diese mittel- bis langfristig im internationalen Wirtschaftsgeflecht Deutschland als wettbewerbsfähiger Industriestaat für international agierende Unternehmen auf diese Weise attraktiver wird. Gerade dann, wenn Unternehmen innerhalb eines Landes aufgrund der qualitativen bzw. modernen Infrastruktur, einem schlanken und bürokratiearmen Staat, gut ausgebildeten Fachkräften sowie einem gut aufgestellten Forschungs- und Innovationssystem Investitionen tätigen, beteiligen sie sich maßgeblich an dem (ökonomischen) Erfolg dieses Landes, indem sie kumuliert für Wachstum sorgen. Für uns ist an dieser Stelle eines klar: Dauerhaft bestehende wirtschaftsförderliche Rahmenbedingungen können nicht durch Subventionen, sondern insbesondere durch Investitionen des Staates in adäquate Strukturen hervorgerufen werden.
Aus einer jüngsten Pressemitteilung des Instituts für Wirtschaftsforschung (ifo-Institut) geht hervor, dass sich Deutschland bei der gegenwärtigen Standortattraktivität für national agierende Firmen lediglich im Mittelfeld Europas befindet. In Deutschland bewerten die durch das ifo-Institut befragten Wirtschaftsexperten die Standortattraktivität mit 61,3 von insgesamt 100 Punkten – darüber hinaus gaben die Befragten weiterhin an, dass der Standort Deutschland insbesondere in den letzten zehn Jahren stark an Attraktivität verloren hat. 48 Prozent dieser erwarten in den nächsten zehn Jahren eine weitere Verschlechterung.
Die FDP Unterfranken positioniert sich klar für eine Priorisierung solcher Maßnahmen, welche langfristig und nachhaltig dazu verhelfen, den Wirtschaftsstandort Deutschland sowohl für Unternehmen als auch für Fachkräfte attraktiv auszugestalten. Dazu fordern wir die Bundesregierung auf, sich auf die folgenden Schlüsselkomponenten eines attraktiven Wirtschaftsstandorts zu konzentrieren:
- Bürokratie effektiv für Unternehmen abbauen: Bürokratische Hürden sorgen noch immer für eklatant hohe Kosten in Unternehmen. In den letzten Monaten wurden einige Anstrengungen durch das Bundesministerium für Justiz (BMJ) unternommen, sodass der Bürokratiekostenindex so stark wie seit einigen Jahren nicht mehr gesunken ist. Trotzdem müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, um Bürokratie effektiv abzubauen. Auf diese Weise ist es Unternehmen möglich, Kosten zu erhöhen, sodass ihnen schließlich mehr Kapital für notwendige Investitionen zur Verfügung steht. Nicht selten kommt es vor, dass als Hauptgrund für die Verausgabung von Subventionen an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine zu starke Regulierung sowie die damit verbundenen Kosten angeführt werden. Die Anstrengungen des Bürokratieabbaus dürfen sich nicht nur lediglich auf nationaler Ebene austragen, sondern müssen auch auf der Ebene der Europäischen Union Einzug finden. Schließlich lassen sich 57\% der bürokratischen Hürden auf die EU zurückführen.
- Die Digitalisierung weiter voranbringen: Die Digitalisierung setzt nicht nur die Arbeit mit digitalen Endgeräten. Diese bieten den Grundstock für den Vorteil, der sich aus der Vernetzung dieser Endgeräte ergibt: ein effizientes Arbeiten in Form definierter Prozesse (operatives und strategisches Prozessmanagement). Dies bedeutet, dass es also der Anspruch sein muss, auch in Bezug auf den genannten Bürokratieabbau, die analog vorhandenen Prozesse digital abzubilden – jedoch transparenter, verständlicher und effizienter. Digitalisierung muss sich in nahezu allen ökonomischen, politischen und gesellschaftlichen Bereichen etablieren, insbesondere in öffentlichen Institutionen, der öffentlichen Verwaltung und der Bildung. Durch eine solche digitale Infrastruktur ist der Standort für Unternehmen attraktiver, da auf diese Weise nicht nur in der Regel ein spürbarer Abbau des Bürokratiewesens erfolgt, sondern auch unkomplizierte sowie zeiteinsparende Prozesse umgesetzt werden, die dazu verhelfen, die Warte- und Bearbeitungszeiten in den für Unternehmen relevanten Angelegenheiten signifikant zu verringern. Effizienzsteigernde Konzepte der Digitalisierung, wie etwa der „Once-Only“-Ansatz, oder die Integration innovativer Technologien, beispielsweise der Künstlichen Intelligenz als Unterstützung für Verwaltungsmitarbeiter und andere Arbeitnehmer, befürworten wir ausdrücklich. Auch diese Technologien tragen durch ihre Funktionsmöglichkeiten zu einem breiten Spektrum an Einsatzmöglichkeiten bei. Als exemplarisches Beispiel zu nennen sind „Conversational Agents“ (Chatbots), die das Potenzial besitzen, inhaltsspezifische Sachfragen und weitere Anliegen ihrer jeweiligen Nutzer zu lösen.
- Mehr Mut im Bildungssystem wagen: Bildung ist nicht nur unter den aktuellen Maßstäben von enormer Bedeutung, sondern wird auch in der Zukunft einer der wichtigsten Standortfaktoren für Unternehmen sein. Aus diesem Grund ist es essenziell, das Bildungssystem an die globalen und zukunftsweisenden Trends anzupassen. Das Startchancen-Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ist ein wichtiger und richtiger erster Schritt, um im speziellen Schulen in strukturell schwachen Regionen gezielt zu unterstützen. Das Bildungssystem hat jedoch neben zu tätigenden Investitionen in modernere und funktionale Bildungseinrichtungen weitere Facetten, die politisch zu berücksichtigen sind. So muss es eine hohe Priorität für die Bundesländer darstellen, auch die Lerninhalte entsprechend der zukünftigen Anforderungen der Unternehmen in den Lehrplan zu integrieren. Die Schule darf nicht mehr ein Ort sein, der das Desinteresse junger Menschen erwachsen lässt, weil sie mit Lerninhalten konfrontiert werden, die in Bezug auf wichtige Anforderungen für die Zukunft keine Relevanz für die Schüler aufweisen. Statt des monotonen und einfältigen Auswendiglernens unterrichtsrelevanter Inhalte müssen in Zukunft verstärkt Kompetenzen, wie etwa strukturierte Problemlösung, vermittelt werden – diese sind für Unternehmen heutzutage maßgeblich. Darüber hinaus ist es wichtig, den Schülern mehr Flexibilität bei der Wahl ihrer Lerninhalte, orientiert anhand ihrer individuellen Stärken und Interessen, einzuräumen. Überdies muss auch die Gestaltung der Unterrichtszeit an die wissenschaftlichen Erkenntnisse über diese angeglichen werden. Eine zunehmende Arbeit in einem digitalisierten Umfeld, Technologien wie Virtual oder Augmented Reality, welche als Erweiterung für die Schüler verwendet werden können und ein größerer Fokus auf gruppengeprägtes Zusammenarbeiten sind zielführend, wenn es um die Bildung der Zukunft geht. Hier dürfen wir für Unternehmen nicht unattraktiv werden!
- Attraktives Land für Fachkräfte: Die Verfügbarkeit von gut ausgebildeten Fachkräften stellt für Unternehmen einer der wichtigsten Standortfaktoren dar. Seit Jahren befindet sich Deutschland in einem Zustand des Fachkräftemangels. Hier sehen wir zwei Säulen: Einerseits muss der Fachkräftemangel durch eine funktionierende Einwanderungs- und Integrationspolitik in den Arbeitsmarkt bekämpft werden. Durch bereits vergangene Maßnahmen wie das Fachkräfteeinwanderungsgesetz oder die Bezahlkarte für Asylbewerber wurden hier bereits die ersten wichtigen Schritte getätigt. Weiter müssen Maßnahmen ergriffen werden, die dazu führen, dass die Rahmenbedingungen für zugewanderte Arbeitskräfte dauerhaft angepasst sind. Dazu zählen etwa das Erlernen der deutschen Sprache oder Bruch sog. „Parallelgesellschaften“. Die zweite Säule besteht aus der Mobilisierung der Menschen, welche ohne einen Abschluss die Schule verlassen. Laut dem Nationalen Bildungsbericht ist Deutschland auf dem viertletzten Platz innerhalb der EU, wenn es um die Betrachtung der Zahl an jungen Menschen geht, die ohne einen Abschluss die Schule abbrechen. Seit etwa zehn Jahren ist die Zahl dieser Menschen unverändert hoch. Es muss gelingen, diese Defizite verlässlich abzubauen, indem die Ursachen strukturiert herausgearbeitet werden müssen. Zunächst einmal führt die „Abschirmung“ der Bundesländer dazu, dass die betroffenen Menschen aus dem System fallen. Lediglich drei der sechzehn Bundesländer – Bayern, Hamburg und Bremen – leiten ihre Daten über Schulabbrecher an die Bundesagentur für Arbeit Deren Mitarbeiter können dann zeitnah eingreifen und sich um eine Weiterqualifizierung oder Vermittlung in einen Ausbildungsberuf kümmern. Daher setzen wir uns zunächst dafür ein, dass alle Bundesländer die Daten der Schulabbrecher an die Bundesagentur für Arbeit weiterleiten, um Unterstützung in der Mobilisierung dieser für weitere Maßnahmen zu erhalten. Darüber hinaus gilt es, weitere Ursachen zu analysieren, um geeignete Lösungswege für diejenigen Menschen heranziehen zu können, die ohne einen Abschluss die Schule verlassen.
- Energiesicherheit zu niedrigeren Preisen: Die Abhängigkeit in Bezug auf russische Gasimporte (bzw. im generellen auf fossile Brennstoffe) durch Deutschland hat eine lange Zeit für niedrige Energiepreise gesorgt. Noch im Jahr 2020 hat Deutschland 65,2\% aller Erdgasimporte durch Russland erhalten. Seit Mitte 2021 erlebt jedoch vor allem die energieintensive Industrie innerhalb Deutschlands volatile Preise für Energie. Diese Unsicherheit in der Frage günstigerer Preise für Energie führt zu einer Abwanderung deutscher Unternehmen in solche Länder, die nun durch günstigere Energiepreise attraktiver werden. Besonders betroffen sind Autozulieferer, die ihre Produktion in Deutschland auflösen und neue Werke im Süden der USA eröffnen. Auch laut Experteneinschätzungen des ifo-Instituts wird die Energiesicherheit in Zukunft weiterhin einen eklatanten Einfluss auf die Standortentscheidungen von Unternehmen nehmen. Es muss also eine hohe Priorität der deutschen Bundesregierung sein, für eine Erweiterung des Energieangebots zu sorgen, um langfristig die Kosten zu senken. Dazu ist es zunächst wichtig, weiterhin für einen raschen Ausbau der Erneuerbaren Energien zu sorgen. Um dies zu erreichen, sollen weiterhin Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt Dies gilt nicht nur für Deutschland, sondern auch die Mitgliedsstaaten auf der Ebene der Europäischen Union (EU). Wir fordern, dass sich Deutschland verstärkt für kooperative Projekte zwischen Mitgliedsstaaten für den Ausbau Erneuerbarer Energien einsetzt. Aktuell besteht laut dem Statistischen Bundesamt auch innerhalb der EU eine Energieabhängigkeit von 63\%, während der Anteil Erneuerbarer Energien lediglich 23\% beträgt. Dieser muss weiter ausgebaut werden. Darüber hinaus befürworten wir bilaterale Freihandelsabkommen zwischen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Ländern außerhalb dieser, mit dem Ziel, günstigere Energieimporte durch wechselseitige Export-Import-Verhältnisse zu erreichen.
5. Aktuelle Subventionierungen endlich konsequent abbauen
Blickt man auf die Entwicklung der Höhe der Subventionen, welche durch den Bund gezahlt werden, so stellt man fest, dass das Subventionsvolumen massiv gestiegen ist. Während 2021 die Höhe der gesamten Subventionen, welche sich durch die Addition aus direkten Finanzhilfen und indirekten Steuervergünstigungen ergeben, 37,9 Milliarden Euro betrug, steigt die Summe auf 67,1 Milliarden Euro in diesem Jahr. Diese Erhöhung der Förderungen um 29,2 Milliarden Euro beruht vor allem auf einem Aufwuchs bei den Finanzhilfen des Bundes.
Die Ampel-Koalition hat zu Beginn ihrer Amtszeit gefordert, Subventionen in Form von Steuervergünstigungen zurückzunehmen. Jedoch wirft der Bundesrechnungshof der Bundesregierung vor, an ineffizienten Steuervergünstigungen festzuhalten und bestehende Erkenntnisse über diese unzureichend zu berücksichtigen.
Die FDP Unterfranken bewertet einen nicht eingeleiteten Abbau von Subventionen sowie eine weitere Erhöhung staatlicher Subventionierungen aus ökonomischer Perspektive als nicht effizient, da sie unterschiedliche negative Effekte auf die gesamtwirtschaftliche Wertschöpfung haben können. Zu den makroökonomisch virulentesten Wirkungen gehören beispielsweise:
- Eine ggf. starke Verzerrung des Wettbewerbs innerhalb eines Marktes durch die einseitige Subventionierung ineffizient und nicht renditeorientiert wirtschaftender Unternehmen. Aus mittel- bis langfristiger Sicht hat dies Folgen für die unmittelbaren Wettbewerber des jeweiligen Marktes, die unter Umständen von größeren Unternehmen, welche die ausgeschütteten Finanzhilfen durch den Staat erhalten haben, von dem Markt gedrängt werden. Das für diesen Zeitraum potenzielle entstehende Wirtschaftswachstum, welches sich durch eine höhere prozentuale Rate des Bruttoinlandprodukts ausweist, lässt sich zumeist jedoch lediglich auf die Förderung des Staates zurückführen, nicht jedoch auf wachstumsfördernde Aktivitäten Unternehmen selbst.
- Der unter Umständen verstärkte Fachkräftemangel, von dem primär der deutsche Mittelstand betroffen ist. In Fällen aufkommender Unternehmensansiedlungen, die durch staatliche Förderungen induziert sind, wie etwa das Beispiel der Intel-Subventionierungen illustriert, werden zunächst Arbeitsplätze geschaffen. Da es sich bei subventionierten Unternehmen jedoch zumeist um internationale Konzerne handelt, verfügen diese in Relation zu mittelständischen Unternehmen über signifikant mehr (monetäre) Ressourcen, welche ihnen dazu verhelfen, Arbeitnehmer zu rekrutieren. In der Vergangenheit hat sich der Effekt, dass einige Arbeitnehmer in mittelständischen Unternehmen abgeworben wurden, des Öfteren bestätigt. Dies hat für den ohnehin beschädigten Mittelstand schwere personalwirtschaftliche Konsequenzen, die nur schwer abzufedern sind.
- Das Verdecken unattraktiver Standortbedingungen für Unternehmen. Um im internationalen Wettbewerb gut bestehen zu können, sind Standortfaktoren wie ein geringer Bürokratiekostenindex, eine geringe (effektive) Unternehmensbesteuerung und auch günstige Energiekosten für den Wertschöpfungsprozess unerlässlich und maßgebliches Entscheidungskriterium für international operierende Unternehmen. Siedeln sich diese jedoch nur dann in Deutschland an, wenn sie eine staatliche Unterstützungszahlung erhalten, so kaschiert diese lediglich die unattraktiven Standortfaktoren. Dieser Teil des Haushalts fehlt dem Staat, attraktive Standortbedingungen zu schaffen.
Aufgrund der zuvor genannten möglichen Auswirkungen sprechen wir uns klar dafür aus, das mögliche Einsparungspotenzial, welches bereits in einigen Berichten ausgezeichnet worden ist, durch den konsequenten Abbau ineffizienter Subventionierungen zu entfalten.
Subventionen müssen als eine staatliche Intervention begriffen werden, die in einigen wenigen Fällen ökonomisch sinnvoll ist.
6. Wie der Subventionsabbau bestmöglich gelingen kann
Der Abbau von Subventionen muss überlegt ablaufen, denn insbesondere im Falle von indirekten Steuervergünstigungen stellen sich möglicherweise Gewöhnungseffekte bei den Empfängern dieser ein. Zumeist verschwindet nach längerer Anwendung das Bewusstsein darüber, weshalb die Förderzahlung durch den Bund gewährt worden ist.
Für die FDP Unterfranken ist daher eines klar: Es darf nach unserer Analyse nicht zu Dauersubventionierungen kommen – diese lehnen wir strikt ab. Sie belasten den Bundeshaushalt aus langfristiger Perspektive enorm und lassen eine kumulierte finanzielle Summe entstehen, welche nach Prioritäten hätte verausgabt werden können, um auf diese Weise für bessere Standort- und Rahmenbedingungen zu sorgen.
Stattdessen muss ein Subventionsabbau schon zu Beginn einer Subventionierung klar kommuniziert werden. Wir fordern daher für den verlässlichen und zugleich stringenten Abbau von Subventionen:
- Eine klare und möglichst genaue Angabe über den befristeten Förderungszeitraum schon zu Beginn einer Subventionierung. Eine pauschale zeitliche Höchstgrenze für die Kontinuität von Förderzahlungen lehnen wir an dieser Stelle jedoch entschieden ab, da in der Regel die jeweilige Subventionszahlung in einen unterschiedlichen Kontext einzuordnen ist. Eine verlässliche Angabe über die Dauer der jeweiligen Subvention ist jedoch aus Gründen der Planungssicherheit (insbesondere für Unternehmen) essenziell.
- Eine kontinuierliche Evaluierung hinsichtlich des zu Beginn angegebenen Förderungszeitraums, sodass im Falle möglicher Anpassungen des zeitlichen Rahmens der Subvention diese frühzeitig erfolgen können.
- Grundsätzlich eine mehrstufig ablaufende prozentuale Degression. Ein Abbau darf nicht in Form eines 100-prozentigen Abbaus erfolgen. An dieser Stelle gilt dies explizit zu nennen, da laut dem 29. Subventionsbericht der Bundesregierung für einige Subventionierungen keine Degression angesetzt ist. An dieser Stelle betonen wir die Wichtigkeit des degressiven Abbaus, der auch in den subventionspolitischen Leitlinien der Bundesregierung Einzug erhalten hat.
Verantwortungsvoller Umgang mit Subventionen – Ursachenbekämpfung statt finanzieller Betäubung!
Eine Subvention kann und darf niemals eine dauerhafte Lösung darstellen. In aller Regel existieren unterschiedliche Gründe, weshalb eine Subventionierung herangezogen wird. Bei dem Beschluss einer Subventionsmaßnahme soll die Evaluierung nicht nur lediglich die Fragestellung abdecken, ob und inwiefern ihre Ausgestaltung zu dem Erreichen des Ziels beiträgt, sondern daneben auch, welche Ursachen zugrunde liegen, sodass ein objektiver Grund für das Gewähren einer Subventionierung vorliegt. Bei Empfängern einer Subventionierung stellt sich nach einer längeren Fortdauer dieser ein Gewöhnungseffekt ein. Die Bundesregierung darf das Fortsetzen der Subventionszahlungen nicht auf Dauer gewährleisten, sodass es notwendig ist, neben einer Wirkungsanalyse der Subventionsmaßnahme ebenso zu evaluieren, welche zugrunde liegenden Problemfelder zu der Subvention geführt haben. Im nächsten Schritt müssen auf die Ergebnisse der Problemanalyse abgestimmte und zielgerichtete Maßnahmen ergriffen werden, um politisch eine nachhaltige Grundlage dafür schaffen zu können, die Subventionierungen degressiv abbauen zu können. So werden einige Subventionen durch Umstände, welche durch politische Handlungen angepasst werden können, wie beispielsweise durch einen zu hohen Grad an Bürokratie oder durch zu intransparente bzw. komplizierte Regularien, begründet, welche bei den Empfängern hohe Kosten für deren (monetäre) Ressourcen verursachen. Jedoch stellt die Bereitstellung von Steuergeldern niemals eine permanente Lösung dar – stattdessen muss es also darum gehen, die Rahmenbedingungen langfristig und dauerhaft anzupassen, indem etwa entsprechende Regulierungen vereinfacht oder Bürokratie gezielt in den entsprechenden Bereichen abgebaut wird.
7. Evaluation der Subventionen – Aus den Erfahrungen lernen
In dem Subventionsbericht der Bundesregierung spielt die Evaluation der Subventionen eine wichtige Rolle. Dabei befürworten wir klar die hervorgehobene Wichtigkeit der von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) angestrebten wissenschaftlich fundierten und unabhängigen Untersuchung wirtschaftspolitischer Maßnahmen sowie Förderungen. Schließlich können Evaluationen die nach dem Haushaltsrecht vorgesehene Erfolgskontrolle validieren und die Planung sowie Steuerung von Förderinstrumenten unterstützen. Wir begrüßen es daher sehr, dass das BMWK darüber hinaus institutionelles Mitglied der Gesellschaft für Evaluation (DeGEval) ist.
Zentral für die genannte Erfolgskontrolle sind drei unterschiedliche Dimensionen, die es zu betrachten gilt: die Zielerreichungskontrolle, die Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle einer ökonomischen Maßnahme.
Die FDP Unterfranken erachtet die Signifikanz einer regelmäßig erfolgenden Evaluierung der Subventionierungen bzw. Förderungsprogrammen als sehr hoch an, sehen jedoch auch in diesem Bereich Optimierungspotenzial. Dieses kann sich wie folgt weiter entfalten:
- Aus Gründen der Transparenz fordern wir das Bundesministerium für Finanzen (BMF) dazu auf, die Evaluationsergebnisse der Finanzhilfen und Steuervergünstigungen zentral zur Verfügung zu stellen. Dadurch sollen die Evaluierungsergebnisse der Subventionsmaßnahmen transparent und digital zur Verfügung stehen, sodass jeder Bürger nachvollziehen kann, inwiefern die Subventionierungen des Bundes effizient und wirksam ausgestaltet sind. Bislang stehen sie zwar online zur Verfügung, jedoch lediglich auf der jeweiligen Website des Instituts, welches die Evaluierung durchgeführt hat. Da hier unterschiedliche Institute für diese Rolle vorgesehen sind, führt dies rasch zu einem hohen Maß an Intransparenz.
- Weiterhin fordern wir einen Prozess zunehmender Vereinheitlichung in Bezug auf die Evaluierung der Subventionierungen. Der 29. Subventionsbericht der Bundesregierung stellt zu jeder Subvention, welcher er als solche definiert, ein Subventionskennblatt zur Verfügung. Es fällt auf, dass Evaluierungen sehr ungleichmäßig veranlasst wurden und werden. Aus diesem Grund fordern wir, dass zu jeder Subventionierung mindestens eine Evaluierung durchgeführt werden muss. Sofern eine Subventionierung über einen längeren Zeitraum bestehen bleiben soll oder keine zeitliche Befristung zu Beginn dieser vorliegt, soll alle zwei Jahre eine Evaluierung durchgeführt werden. Auf diese Weise wird nicht nur lediglich die direkte Wirkung der Subvention analysiert, sondern auch ggf. auftretende Sekundäreffekte, die auf diese zurückzuführen sind.
- Geht aus einer durchgeführten Evaluierung hervor, dass die Ausgestaltung der Subventionierungsmaßnahme anzupassen ist, um dessen Wirksamkeit zu erhöhen, so soll diese Handlungsempfehlung möglichst rasch umgesetzt werden.
- Es muss zu jedem Programm eine Evaluation durch eine externe Institution gewährleistet sein. Während einige Subventionierungen durch unterschiedliche externe Institute analysiert bzw. evaluiert wurden, so sind für andere wiederum lediglich interne Evaluierungen vorgesehen. Auch für solche Subventionsmaßnahmen, welche in zu geringer Anzahl beansprucht worden sind, gilt es, eine externe Evaluierung anfertigen zu lassen, um nachvollziehen zu können, weshalb sie erfolglos geblieben ist.
- In Zukunft sollen im Zuge der Evaluierung mögliche Zielkonflikte ebenso dargestellt und erläutert werden, die ggf. durch eine Subventionierung auftreten.
8. Subventionsbremse – ein verlässliches Konzept zur Eindämmung von Förderungen
Das dauerhafte Ziel einer effizienten und funktionierenden Marktwirtschaft sollte es sein, Subventionierungen möglichst zu vermeiden. Damit dies auf einer verlässlichen und auch für die Bundesregierung verbindlichen Grundlage geschieht, benötigt es ein Konzept, welches das monetäre Volumen von Subventionen begrenzt. Die Subventionsbremse und deren grundsätzliche Konzeption soll im Grundgesetz verankert werden.
Die FDP Unterfranken fordert folglich das Konzept der Subventionsbremse für den Bundeshaushalt. Das von uns geforderte Instrument soll die folgenden Eigenschaften aufweisen:
- Zunächst benötigt es für eine effektiv ausgestaltete Subventionsbremse eine Bemessungsgrundlage. Für eine solche Bemessungsgrundlage muss zunächst ein eigenes Konto des Bundes geschaffen werden, von dem lediglich die Finanzhilfen bzw. Förderungen verausgabt werden. Auf diese Weise lässt sich der getätigte Geldtransfer eindeutig quantifizieren und bemessen.
- Darüber hinaus muss das Ziel des Konzepts im Vorhinein konkret definiert werden, um den Wirkungsmechanismus auf die Zielerreichung abstimmen zu können. Eine Subventionsbremse in unserem Sinne soll zukünftige Subventionen nicht zwangsläufig vermeiden, jedoch:
◦ Die Höhe des monetären Subventions- bzw. Fördervolumens nicht in einem unverhältnismäßigen Ausmaß steigen lassen, da in die Zukunft ausgerichtete öffentliche Investitionen essenziell für eine moderne Infrastruktur und die Entwicklung der Volkswirtschaft sind.
◦ Den Abbau ineffizienter bzw. unwirksamer Subventionen durch regelmäßige Evaluierungen degressiv vorantreiben.
◦ Die quantitative Anzahl von Subventions- und Förderprogrammen auf die für den Bund wichtigsten Anliegen und Interessen möglichst auf dem gleichen Niveau belassen, sodass stets ein Überblick darüber besteht. - Basierend auf den zuvor erörterten Zielvorstellungen der Subventionsbremse soll diese aus mehreren Komponenten bestehen:
◦ Volumenregulator: Der Volumenregulator soll zunächst eine geeignete Höhe der insgesamt verausgabten Subventions- bzw. Fördergelder identifizieren und verbindlich vorgeben. Danach erachten wir es als sinnvoll, wenn als Indikator der prozentuale Anteil der Subventionierungen an dem Haushalt, mit dem Ausgaben und Investitionen getätigt werden können, herangezogen wird.
◦ Investitionskopplung: Die Investitionskopplung soll im Falle neuer Subventionierungen sicherstellen, dass zuvor zukunftsorientierte Staatsausgaben getätigt worden sind. Dazu sollen im Speziellen diejenigen Ausgaben, welche einen Nutzen für die Zukunft aufweisen, etwa für Bildungs-, Infrastruktur- oder Forschungsinvestitionen, kumuliert ermittelt werden. Als Indikator soll eine Investitionsquote herangezogen werden, die ein Mindestmaß an getätigten Investitionen diagnostizieren muss. Nur dann, wenn diese prozentuale Mindestinvestitionssumme, gemessen am Bundeshaushalt, erreicht wird, dürfen Subventionen im Sinne des Volumenregulators getätigt werden.
◦ Rezessionsstimulus: Im Falle einer wirtschaftlichen Krise, wie etwa die Corona-Pandemie, soll es dem Staat ermöglicht werden, Förderungen, etwa im Rahmen von Konjunkturpaketen, in begrenztem Maße zur Verfügung zu stellen. Diese sollten jedoch kurzfristig ausschließlich dem Ziel dienen, die wirtschaftliche Entwicklung zu einem Aufschwung zu verhelfen (Stimulus). Daher sollte der Rezessionsstimulus nur im Falle einer wirtschaftlichen Rezession greifen und für solche Maßnahmen genutzt werden, welche möglichst breite Entlastungen für die Gesellschaft bedeuten, jedoch nicht unter das unwirksame „Gießkannen“-Prinzip zu verbuchen sind. Hier sehen wir beispielsweise breit angelegte Steuersenkungen als wirksames Mittel an. - Die Subventionsbremse soll überdies dazu führen, dass sich die Bundesregierung nicht nur lediglich auf Subventionierungen verlässt, sondern darin bemüht ist, die dahinter liegenden Ursachen möglichst weitestgehend zu beheben. Daher besteht durch die Subventionsbremse eine zunächst standardisierte Frist in Höhe von 4 Jahren, in denen die jeweilige Subvention ohne Verringerung verausgabt werden darf. Nach diesen vier Jahren muss dann der degressive Abbau der Subventionsmaßnahme beginnen, sofern kein außerordentlicher Grund vorliegt, der für eine weitere, jedoch befristete und unveränderte Zahlung der Subventionierung spricht. Während dieser Frist sollte die Bundesregierung daran interessiert sein, eine dauerhafte Lösung als Reaktion auf die Ursachen zu eruieren, um den Fall einer dauerhaften Subvention abzuwenden.
9. Föderalismus - nicht „Förderalismus“
Deutschland ist durch ein föderales System gekennzeichnet, im Rahmen dessen die einzelnen Bundesländer über eine begrenzte Eigenständigkeit und Staatlichkeit verfügen, aber zu einer übergreifenden Gesamtheit, dem Bund, zusammengeschlossen sind. Aus dem Föderalismus heraus leitet sich ebenso eine föderale Finanzbeziehung ab, sodass Bund, Länder und Kommunen unterschiedliche Aufgaben übernehmen, die durch den jeweiligen Akteur zu finanzieren sind.
Jedoch lässt sich aktuell eine Entwicklung beobachten, die nicht nur Ökonomen, sondern auch Verfassungsrechtler kritisch bewerten: Der Bund fördert zunehmend kleinteiliger einige kommunale Projekte, obwohl er im Sinne des föderalen Systems nicht für kommunale Angelegenheiten zuständig ist. Da Kommunen staatsorganisationsrechtlich Teile der Bundesländer sind, regeln Letztere das kommunale Haushaltsrecht und tragen die Verantwortung für eine aufgabengerechte Finanzausstattung ihrer Kommunen. Laut Bundeshaushaltsordnung und resultierend aus einem Verfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 1967 darf das Geld des Bundes nur dann an Kommunen adressiert werden, wenn der Bund ein erhebliches Interesse daran hat, das ohne die Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann. Aktuell fördert der Bund laut der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimawandel (BMWK) 106 Programme, mit denen der Bund – anstelle der zuständigen Bundesländer – direkt Projekte in den Kommunen fördert.
Vor dem geschilderten Hintergrund sowie dem Anliegen wirkungsorientierter und effizient eingesetzter Haushaltsausgaben, welches die FDP Unterfranken verfolgen, stellen wir die folgenden Forderungen auf:
- Das monetäre Fördervolumen des Bundes an Kommunen für deren Projekte muss wieder gesenkt und möglichst auf ein adäquates Minimum reduziert werden.
Die Förderungen des Bundes an kommunale Gebietskörperschaften und direkte Förderung an Projekte sollen nur noch inflationsbedingt steigen, ansonsten stagnieren.
Wir fordern die Länder dazu auf auch ihren finanziellen Verpflichtungen künftig nachzukommen.
Freiwillige Leistungen sollen auf allen Ebenen überdacht und zu jeder Förderperiode neu politisch beschlossen werden. - Die Zuständigkeiten des Bundes sowie der Länder (und Kommunen) müssen im Falle des föderalen Finanzierungssystems wieder in den Vordergrund gerückt werden.
Gemäß Art. 104a GG tragen Bund und Länder gesondert die Ausgaben, „die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben […]“. Daneben gestattet es jedoch Art. 104b Abs. 1 GG dem Bund, „zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“, „zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet“ oder „zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums“ den Bundesländern Finanzhilfen für „besonders bedeutsame Investitionen der Länder und der Gemeinden“ zu gewähren.
Die FDP Unterfranken erkennt jedoch nicht bei allen verausgabten Finanzhilfen des Bundes eine der genannten Voraussetzungen erfüllt, sodass wir fordern, zukünftige Förderprogramme im Speziellen in ihrer Bedeutung für den Bund zu analysieren. - Die Bundesregierung muss jederzeit einen umfassenden Überblick über die Förderprogramme für kommunale Programme haben.
Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bietet einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder sowie der Europäischen Union. Ausgenommen sind jedoch Programme von Kommunen, privaten Stiftungen und anderen privaten Trägern. Zum 1. März dieses Jahres gab es demnach rund 2.400 Beiträge – jedoch kann keine Auskunft über das Fördervolumen aller Fördermaßnahmen aller Ressorts gegeben werden.
Das muss sich nach unserer Einschätzung ändern. Nur dann, wenn eine jederzeit aktualisierte, vollständige Übersicht aller Projekttitel durch die jeweiligen Ressorts sowie die jeweilige Fördersumme verfügbar ist, gelingt es, nachhaltige Haushaltspolitik umzusetzen und dauerhaft verankern zu können, indem Voraussetzungen für das Setzen von Prioritäten etabliert werden.
Folglich fordern wir, dass:
• Die Bundesregierung in jedem Haushaltsjahr über eine ressortübergreifende Auflistung aller kommunaler Programmtitel verfügt, die außerdem die verausgabten Förderungen jedes Projekts im Rahmen dieser Programme aufführt.
• Eine regelmäßige Zusammenkunft aller Ressorts eingerichtet wird, sodass die gemeinsame Planung kommunaler Förderprojekte aufeinander abgestimmt werden kann. Auf diese Weise sollen Möglichkeiten für Synergien und Chancen auf ein gemeinsames, sparsames Management geschaffen werden. - Für die finanzielle Förderung kommunaler Projekttitel durch den Bund soll in Zukunft ausführlich begründet werden, inwiefern diese Förderung für den Bund eine hinreichende Relevanz aufweist.
- Sofern es zu einer Förderung eines kommunalen Fördertitels kommt, muss die Förderrichtlinie möglichst Bürokratie-vermeidend ausgestaltet sein, sodass es nicht zu zusätzlichen Kosten kommt, wenn eine Förderung beantragt wird.
In der Vergangenheit haben sich einige Förderrichtlinien als sehr komplex erwiesen, sodass viele Kommunen die Beantragung, die Abwicklung sowie das Nachweis- und Prüfverfahren nicht selbstständig nicht schultern konnten. Als exemplarisches Beispiel kann hier der Breitbandausbau angeführt werden, dessen Förderanforderungen des Bundes einige Kommunen dazu zwang, externe Berater zu konsultieren, um Zugriff auf die Förderung zu erhalten.
Auch hier setzen wir auf möglichst wenig Bürokratieaufwand, der sich aus einer Förderrichtlinie ergibt. Die Priorität des Bundes muss es sein, die Förderung auf eine solche Weise auszugestalten, dass die Kommunen auf transparente und verständliche Weise einen Förderantrag stellen können, ohne zusätzliche Kosten für Beratungsdienstleistungen aufwenden zu müssen.
10. Klarer Unterschied: Investitionen und Subventionen des Bundes
Politisch wie auch wissenschaftlich besteht Konsens darüber, dass ein signifikanter Investitionsbedarf in Deutschland besteht – dies gilt insbesondere für öffentliche Investitionen. Jedoch muss an dieser Stelle klar erwähnt sein, dass diese Entwicklung nicht auf die in dem Grundgesetz in Art. 109 verankerte Schuldenbremse zurückzuführen ist. Auch wissenschaftliche Studien und neue Evidenzen geben keinen Anlass zu dieser Annahme.
Zuletzt erschien eine neue gemeinsame Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) und des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK), welche einen öffentlichen Investitionsbedarf von 600 Milliarden Euro in den kommenden zehn Jahren diagnostiziert, um die öffentliche Infrastruktur in vielen Teilen zu erneuern. Investitionen sind insbesondere für die Zukunft von hoher Bedeutung – schließlich fließen heute Investitionen in die Rahmenbedingungen von morgen. So hat das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) für den Bundeshaushalt 2023 eine Zukunftsquote im Gesamthaushalt von 20\% berechnet. Dies bedeutet, dass lediglich 20\% des Gesamthaushalts für Zukunftsausgaben eingesetzt werden. Dabei ist es die Zukunftsquote, die die Zukunftsorientierung des Bundeshaushalts analysiert, indem sie den Anteil der zukunftsorientierten Staatsausgaben relativ zu den Gesamtausgaben abbildet.
Die FDP Unterfranken betont die Wichtigkeit öffentlicher Investitionen mit Blick auf das mittel- bis langfristige Wirtschaftswachstum und fordern daher in Bezug auf Investitionen und Subventionen:
- Die klare Priorisierung, Investitionen in die Infrastruktur zu tätigen.
- Eine klare Kopplung von Subventionen und Investitionen in Form der Investitionskopplung im Rahmen der Subventionsbremse.
- Die weitere und konsequente Einhaltung der Schuldenbremse. Die Schuldenbremse fungiert in erster Linie dazu, den Staat zu einer Priorisierung der staatlichen Ausgaben zu bewegen – dies ist für eine nachhaltige Finanz- und Haushaltspolitik von höchster Bedeutung. Darüber hinaus konstatieren einige wissenschaftliche Evidenzen eine negative Korrelation zwischen Wirtschaftswachstum und dem Grad der Verschuldung auf langfristige makroökonomische Sicht. Es ist also im Sinne langfristig solider Staatsfinanzen wichtig, die Schuldenbremse aufrecht zu erhalten.
- Das Einsparpotenzial, welches die hohe Anzahl an Subventionen durch den Bund bietet, zu nutzen. Zwar widerlegt eine veröffentlichte Studie, die durch die Friedrich-Naumann-Stiftung in Auftrag gegeben wurde, dass die Schuldenbremse negative Effekte auf die Investitionstätigkeit hat, jedoch lassen sich durch potenzielle Einsparungen im Bereich der Subventionierungen große Summen generieren, die für andere Zwecke mit dringendem Investitionsbedarf genutzt werden können und sollen.
11. Unsere Position gegenüber Agrarsubventionen des Bundes
Landwirtschaftliche Betriebe können durch verschiedene Institutionen eine finanzielle Förderung erhalten. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) stellt für den Bundeshaushalt dieses Jahres Subventionen von rund 2,36 Milliarden Euro für den Agrarbereich zur Verfügung. Knapp die Hälfte des Einkommens eines landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebs in Deutschland besteht aus Subventionen. Dies verdeutlicht, dass Agrarsubventionen für die deutsche Landwirtschaft eine große Rolle spielen. Dementsprechend führten die geplanten Kürzungen der Agrarfördermaßnahmen vor allem im Dezember 2023 und Januar 2024 zu Protesten einiger landwirtschaftlicher Betriebe, die zeitweise den Verkehr lahmlegten.
Subventionen sind in der Landwirtschaft ein zentraler Bestandteil. Diese monetären Unterstützungen an Landwirte sollen die hohen Herstellerkosten und strengere Auflagen und Standards der EU-Landwirtschaft ausgleichen, etwa in Bezug auf Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz. Ohne die hohen und kostenaufwendigen staatlichen Förderungen könnte die deutsche Landwirtschaft vor dem Hintergrun